04.12.2020 | Aktuelle Meldung

Neue Jahresarbeitsentgelt- und Beitragsbemessungsgrenze

Die endgültigen Sozialversicherungswerte und Rechengrößen 2021 für die Krankenversicherung wurden nun auch von Bundestag sowie Bundesrat verabschiedet und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.


  • Der neue durchschnittliche GKV-Höchstbeitrag (inkl. Pflege, kinderlos) steigt auf 928,80 €
  • der mögliche AG-Zuschuss im Bereich KV steigt von 367,97 € zum 01.01.2021 um 16, 61 € auf 384,58 €.
  • Die Jahresarbeitsentgeldgrenze (JAEG) wird 2021 von 62.550 € auf 64.350 € (5.362,50 € mtl.) steigen
  • Die Beitragsbemessungsgrenze steigt auf 4.837,50 € mtl.
  • Der Beitrag für alle Kassen ist weiterhin auf 14,6 % festgeschrieben. Hinzu kommt der kassenindividuelle prozentuale Zusatzbeitrag.
  • Laut Bekanntmachung im Bundesanzeiger wird der durchschnittliche Zusatzbeitrag im kommenden Jahr 1,3 % (+0,2 %) betragen

weitere Werte entnehmen Sie bitte diesem PDF Dokument.

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