Die endgültigen Sozialversicherungswerte und Rechengrößen 2021 für die Krankenversicherung wurden nun auch von Bundestag sowie Bundesrat verabschiedet und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
- Der neue durchschnittliche GKV-Höchstbeitrag (inkl. Pflege, kinderlos) steigt auf 928,80 €
- der mögliche AG-Zuschuss im Bereich KV steigt von 367,97 € zum 01.01.2021 um 16, 61 € auf 384,58 €.
- Die Jahresarbeitsentgeldgrenze (JAEG) wird 2021 von 62.550 € auf 64.350 € (5.362,50 € mtl.) steigen
- Die Beitragsbemessungsgrenze steigt auf 4.837,50 € mtl.
- Der Beitrag für alle Kassen ist weiterhin auf 14,6 % festgeschrieben. Hinzu kommt der kassenindividuelle prozentuale Zusatzbeitrag.
- Laut Bekanntmachung im Bundesanzeiger wird der durchschnittliche Zusatzbeitrag im kommenden Jahr 1,3 % (+0,2 %) betragen
weitere Werte entnehmen Sie bitte diesem PDF Dokument.