30.06.2017 | Recht

Geldwäschegesetz

aufgrund von Vorgaben der EU ist am 26. Juni 2017 das neue Geldwäschegesetz in Kraft getreten.

Das ab dem 26.06.3017 in Kraft getretene neue Geldwäschegesetz bringt für Sie in Ihrer täglichen Arbeit insbesondere neue Identifizierungspflichten mit sich. Künftig ist in allen Fällen, in denen der Versicherungsnehmer zu identifizieren ist, eine vollständige und gut lesbare Kopie eines Original-Ausweisdokumentes zu erstellen, von dem Vermittler aufzubewahren und mit dem Antrag einzureichen!

Bitte beachten Sie, dass es ab sofort zu Antragsnachbearbeitungen kommen kann, wenn Sie einen Antrag - insbesondere in den Altersvorsorgebereichen - ohne der Kopie eines Original-Ausweisdokumentes einreichen!

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